Importiert man ein zugelassenes Fahrzeug, welches nicht für den europäischen Markt gebaut worden ist und will dieses in Deutschland zulassen, so bildet das Merkblatt für Importfahrzeuge die dabei anzuwendende Rechtsgrundlage.
Dieses Merkblatt schreibt vor, dass die Scheinwerfer für Abblendlicht eine Bauartgenehmigung haben müssen. Dieses wird durch ein ECE- oder EG-Symbol auf dem Scheinwerfer bestätigt. Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt besitzen i.d.R. keine EG oder ECE geprüften Scheinwerfer, sondern SAE DOT geprüfte. Dies ist eine nationale Kennung in Amerika.
Besitzt ein Fahrzeug keine EG oder ECE geprüften Scheinwerfer, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder müssen die Scheinwerfer auf zulässige umgebaut werden oder man lässt sie in einem lichttechnischen Institut messen und testen. Dann kann auch für Scheinwerfer mit beispielweise einer SAE DOT Kennung eine sogenannte „in-etwa-Wirkung“ bestätigt werden.
Im Rahmen der Datenblatterstellung können wir einige Scheinwerfer von neueren US-Fahrzeugen (beispielsweise Dodge Ram) bestätigen, da uns Nachweise über die „in-etwa-Wirkung“ vorliegen.
Falls Sie Fragen bezüglich Scheinwerferumrüstung oder -bestätigung haben oder wollen Sie wissen ob wir für Ihr Fahrzeug Scheinwerfer bestätigen können, nutzen Sie bitte nachfolgenden Link.